Die Maklerprovision ist grundsätzlich steuerlich absetzbar.

Soweit der Vermieter die Provision übernimmt, kann er sie im Rahmen der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" unter Werbungskosten absetzen.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Provision im Rahmen der "Haushaltsnahen Dienstleistungen" geltend zu machen. Hierbei können aber nur 20 % der einzelnen Kosten und nur bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 4.000 EUR angesetzt werden.

Die Provision ist allerdings nicht umlagefähig auf den oder die Mieter.

Sie bezahlen uns nur, nach Unterzeichnung des Mietvertrags, mit einem von Ihnen akzpetierten Mieter!

 

 2-fache Kaltmiete + MwSt.,

sollte es Ihnen für sorgfältig ausgewählte Mieter, wert sein.

Sollte die Kaltmiete über 1500,00 €

liegen, vereinbaren wir nur eine 1,5-fache Kaltmiete!

Das sog. Bestellerprinzip

ist ab dem 01.06.2015 in Kraft getreten.

 

Jetzt kann nur noch in Ausnahmefällen vom Mieter Provision verlangt werden.

 

Dies gilt nur für die VERMIETUNG, nicht für den VERKAUF.

 

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen:

 

06192 / 8079545

oder

info@vermieter-vorteil.de

 

  • Sollte Ihr Mieter vor Ablauf von 12 Monaten wieder ausziehen, vermitteln wir in jedem Fall für nur 1,5 KM  einen Nachmieter!

  • KOSTENFREIE Beratung durch einen Mietrechtsanwalt in allen Mietrechtsangelegenheiten!

 

      

 

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