Kündigungsfristen
Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten und müssen bis spätestens zum Dritten eines Monats kündigen, damit dieser zur Frist zählt.
- Kündigungsfristen für Vermieter sind von der Länge des Mietverhältnisses abhängig - beginnend bei drei Monaten für bis zu fünf Jahre Mietdauer und maximal neun Monaten ab einem
achtjährigen Mietverhältnis.
- In einigen Fällen gelten kürzere Mietfristen, zum Beispiel bei Verstößen des Mieters. Meist muss zunächst eine Abmahnung geschickt werden, (Außnahmen: vertragswidriger
Gebrauch: das frei Fliegenlassen von mehr als 100 Vögeln, das häufige Füttern von Tauben, Heroinhandel oder der Einbau eines Fensters auf eigene Faust / Störung des
Hausfriedens: schwere Beleidigungen und tätliche Angriffe auf den Vermieter oder andere Mieter sowie vorsätzliche Sachbeschädigung oder Stromdiebstahl.
- Zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist kann der Mieter der Kündigung schriftlich widersprechen, wenn bestimmte Härtefälle vorliegen, zum Beispiel eine fortgeschrittene Schwangerschaft, hohes
Alter oder drohende Obdachlosigkeit.
- Im Mietvertrag darf der Vermieter die Kündigung für vier Jahre ausschließen (BGH, Beschluss vom 23. August 2016, Az. VIII ZR 23/16).