Informationen für Vermieter

Kündigungsfristen

Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten und müssen bis spätestens zum Dritten eines Monats kündigen, damit dieser zur Frist zählt.

  • Kündigungsfristen für Vermieter sind von der Länge des Mietverhältnisses abhängig - beginnend bei drei Monaten für bis zu fünf Jahre Mietdauer und maximal neun Monaten ab einem achtjährigen Mietverhältnis.
  • In einigen Fällen gelten kürzere Mietfristen, zum Beispiel bei Verstößen des Mieters. Meist muss zunächst eine Abmahnung geschickt werden, (Außnahmen: vertragswidriger Gebrauch: das frei Fliegenlassen von mehr als 100 Vögeln, das häufige Füttern von Tauben, Heroinhandel oder der Einbau eines Fensters auf eigene Faust / Störung des Hausfriedens: schwere Beleidigungen und tätliche Angriffe auf den Vermieter oder andere Mieter sowie vorsätzliche Sachbeschädigung oder Stromdiebstahl.
  • Zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist kann der Mieter der Kündigung schriftlich widersprechen, wenn bestimmte Härtefälle vorliegen, zum Beispiel eine fortgeschrittene Schwangerschaft, hohes Alter oder drohende Obdachlosigkeit.
  • Im Mietvertrag darf der Vermieter die Kündigung für vier Jahre ausschließen (BGH, Beschluss vom 23. August 2016, Az. VIII ZR 23/16).

 

 

Das sog. Bestellerprinzip

ist ab dem 01.06.2015 in Kraft getreten.

 

Jetzt kann nur noch in Ausnahmefällen vom Mieter Provision verlangt werden.

 

Dies gilt nur für die VERMIETUNG, nicht für den VERKAUF.

 

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen:

 

06192 / 8079545

oder

info@vermieter-vorteil.de

 

  • Sollte Ihr Mieter vor Ablauf von 12 Monaten wieder ausziehen, vermitteln wir in jedem Fall für nur 1,5 KM  einen Nachmieter!

  • KOSTENFREIE Beratung durch einen Mietrechtsanwalt in allen Mietrechtsangelegenheiten!

 

      

 

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