Ab 01.07.2019 gilt die Mietpreisbremse auch für:
Bad Soden, Eschborn, Flörsheim, Kelkheim und Schwalbach.
Was bedeutet das für Sie als Vermieter? Wir beraten Sie gerne.
Für Hofheim und Hattersheim, gilt sie seit Dezember 2020 nicht mehr.
2015 führte Hessen eine Mietbegrenzungsverordnung ein, in der die Kommunen aufgeführt waren, in denen fortan eine Mietpreisbremse gelten sollte. Die entsprechende Verordnung war aber rechtswidrig und damit nichtig, weil sie ohne ausreichende Begründung erfolgt war. Dies bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) mit nun veröffentlichtem Urteil (Urt. v. 17.07.2019, Az. VIII ZR 130/18). Der bloße Entwurf einer Begründung reiche ebenso wenig aus wie eine nachgeschobene, befand der VIII. Zivilsenat.
ABER: Das Urteil gilt nur für geschlossene Mietverträge bis 28.06.2019 !
Zwischenzeitlich ist am 28. Juni 2019 in Hessen eine neue Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse in Kraft getreten. DIESE IST GÜLTIG
ACHTUNG-ACHTUNG-ACHTUNG-ACHTUNG-ACHTUNG-ACHTUNG-ACHTUNG
Die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist ab 25.05.2018 nun verpflichtend. Diese gilt auch für Vermieter, die Daten von Mietinteressenten aufnehmen. Wir machen das für Sie!
ab 1500 € Kaltmiete nur 1,5 fache Kaltmiete !
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