Ab 01.07.2019 gilt die Mietpreisbremse auch für:

Bad Soden, Eschborn, Flörsheim,  Kelkheim und Schwalbach.

Was bedeutet das für Sie als Vermieter? Wir beraten Sie gerne.

Für Hofheim und Hattersheim, gilt sie seit Dezember 2020 nicht mehr.

 

2015 führte Hessen eine Mietbegrenzungsverordnung ein, in der die Kommunen aufgeführt waren, in denen fortan eine Mietpreisbremse gelten sollte. Die entsprechende Verordnung war aber rechtswidrig und damit nichtig, weil sie ohne ausreichende Begründung erfolgt war. Dies bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) mit nun veröffentlichtem Urteil (Urt. v. 17.07.2019, Az. VIII ZR 130/18). Der bloße Entwurf einer Begründung reiche ebenso wenig aus wie eine nachgeschobene, befand der VIII. Zivilsenat.

ABER: Das Urteil gilt nur für geschlossene Mietverträge bis 28.06.2019 !

Zwischenzeitlich ist am 28. Juni 2019 in Hessen eine neue Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse in Kraft getreten. DIESE IST GÜLTIG

Unsere Kunden, erhalten eine kostenfreie Rechtsberatung in allen Mietrechtsfragen, durch einen renommierten

Mietrechtsanwalt!

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Die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist ab 25.05.2018 nun verpflichtend. Diese gilt auch für Vermieter, die Daten von Mietinteressenten aufnehmen. Wir machen das für Sie!

Erfahrungen & Bewertungen zu Bene Immobilien Management

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Professionell Vermieten: mit uns, für nur 2 Kaltmieten + MwSt.

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Sie können diese Kosten übrigens steuerlich von den Mieteinnahmen abziehen! Privat Vermieten ist daher reine Zeitverschwendung.

 

Wenn Sie mit uns vermieten, erhalten Sie Zugriff auf zahlreiche Vermieter Infos, Checklisten, aktuelle Gerichts-Urteile und vieles mehr!

 

Wir achten bei der Mieterauswahl auf langfristige und solvente Mieter, die wir in speziellen Mieterdatenbanken überprüfen.

AKTUELL: Ab 01.11.2016 müssen Vermieter ihren Mietern bei  Einzug eine Bescheinigung erstellen. Sonst droht Bußgeld.

Natürlich haben wir für unsere Kunden die richtige Vorlage dazu! Fragen Sie uns einfach danach.

Sie benötigen noch den vorgeschriebenen Energieausweis für Ihre Vermietung?!

Das erledigen wir auch für Sie. Schnell und kostengünstig.

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Das sog. Bestellerprinzip

ist ab dem 01.06.2015 in Kraft getreten.

 

Jetzt kann nur noch in Ausnahmefällen vom Mieter Provision verlangt werden.

 

Dies gilt nur für die VERMIETUNG, nicht für den VERKAUF.

 

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen:

 

06192 / 8079545

oder

info@vermieter-vorteil.de

 

  • Sollte Ihr Mieter vor Ablauf von 12 Monaten wieder ausziehen, vermitteln wir in jedem Fall für nur 1,5 KM  einen Nachmieter!

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